08.1 183 Tage Regel

183-Tage-Regel

Kurzes Vorwort

Dieser Beitrag orientiert sich überwiegend am überaus komplexen Steuer- und Abgabenrecht und der aktuellen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland. Wir möchten Ihnen, dem Leser, somit ein Szenario darstellen, welches in seiner Komplexität weltweit nahezu unerreicht ist. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne, wenn Sie aus anderen Ländern Europas stammen.

Wir stehen Ihnen jederzeit mit großem Engagement zur Verfügung.

Der gewöhnliche Aufenthaltsort

183 Tage RegelungDer gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person befindet sich stets dort, wo sie durch bestimmte Umstände erkennen lässt, dass sie sich nicht nur vorübergehend an diesem Ort beziehungsweise in diesem Gebiet aufhält. Ein solcher Umstand tritt unter anderem dann ein, wenn eine Person mehr als sechs Monate (183-Tage-Regel) zeitlich zusammenhängend in einem bestimmten Land bleibt. Kurze Unterbrechungen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Hinweis: Wer diesen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet, sich dort jedoch nachweislich lediglich aus Besuchs- Erholungs- oder auch Genesungsgründen befindet, begründet nicht automatisch einen gewöhnlichen Aufenthalt. In diesem Fall liegt die Grenze bei 12 Monaten. Wer sich also immer nur vorübergehend an einem Ort aufhält und die  Fristen nicht überschreitet, begründet somit keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Es ist allerdings auch möglich, deutlich eher einen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu begründen, wenn die Umstände für einen dauerhaften Aufenthalt sprechen (bei eigenem Auto, eigener Wohnung etc.).

Staaten ohne 183-Tage-Regel

Wohnsitz und Definition

Abzugrenzen ist der Begriff des Wohnsitzes von dem des gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Einen Wohnsitz begründet jemand stets dort, wo er über eine Behausung verfügt, welche darauf schließen lässt, dass er diese Behausung längerfristig behält und auch benutzt.

Wichtiger Hinweis: Auswanderer sollten Ihre Immobilie entweder dauerhaft an fremde Dritte vermieten bzw. verkaufen. Sollte es sich hierbei um ein Mietobjekt handeln, muss die Immobilie umgehend mit Verzug ins Ausland aufgegeben und der Mietvertrag gekündigt werden.

Auch die Meldung eines Wohnsitzes in Deutschland, selbst wenn diese ordnungswidrig erfolgt, kann zu einem Wohnsitz für Steuerzwecke führen. Sie sollten sich daher in Deutschland, mit dem Hinweis auf den Wegzug ins Ausland, abmelden. Eine neue Anschrift im Ausland ist dazu in der Regel nicht erforderlich.

Staaten ohne 183-Tage-Regel

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