10.2 EU-FATCA

EU-FATCA – Informationsabkommen für Europa

EU-FATCA – Informationsabkommen für Europa

Auswirkungen auf Privat- und Geschäftskonten innerhalb der EU

Nachdem wir nun bereits eingehend OECD CRS betrachtet haben, sollten wir im nächsten Schritt unser Augenmerk auf EU-FATCA und die „erweiterte Amtshilferichtlinie“ auf europäischer Ebene legen. Hierbei handelt es sich in aller Kürze beschrieben, um die Inpflichtnahme aller europäischen Finanzinstitute, Kontoinformationen zum Zweck der innereuropäischen Besteuerung an Behörden weiterzugeben.

Beispiel: Herr Glotzbach, ein österreichischer Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz Österreich, besitzt eine Gesellschaft auf den Seychellen. Das Gesellschaftskonto seiner Seychellen Gesellschaft unterhält der Unternehmer bei einer Bank in Malta (EU-Mitgliedsstaat). Herr Glotzbach ist, wie es das Gesetz und die Bankenregularien vorschreiben, als Beneficial Owner des Geschäftskontos bei der Bank in Malta benannt.

Gemäß der am 9. Dezember 2014 beschlossen Richtlinie 2014/107/EU müssen zukünftig die innerhalb der EU ansässigen Banken sämtliche Konten auf sogenannte Ansässigkeitsmerkmale überprüfen, um auf diese Weise festzustellen, wo ihr Kunde (bei Gesellschaften der „Beneficial Owner“) tatsächlich seinen steuerlichen Wohnsitz unterhält.

Im Falle des Herrn Glotzbach bedeutet dies vereinfacht ausgedrückt, dass die steuerliche relevanten Daten des Gesellschaftskontos zukünftig durch die kontoführende Bank zunächst an das örtliche Finanzamt am Sitz der Bank und von dort an die Steuerbehörden in Österreich gemeldet werden.

EU Fatca DatenaustauschEU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Die Kontrollmitteilungen erfolgen seit dem 1.1.2017.

Ausnahmen, wie beispielsweise im OECD CRS , räumt EU-FATCA nicht ein.

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