02.3cd Auswandern Nach Zypern

Zypern Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

AUSWANDERN NACH ZYPERN – KRANKENVERSICHERUNG

Gesetzliche und Private Krankenversicherung in Zypern

Was muss ich in Hinblick auf die Krankenversicherung in Zypern beachten?

Unabhängig davon, ob Sie derzeit gesetzlich oder privat versichert sind, gilt, dass Sie mit Aufgabe Ihres Wohnsitzes den Versicherungsschutz verlieren können.Auf jeden Fall entfällt bei einer echten Auswanderung (keine konkrete Absicht der Rückkehr in den nächsten Monaten/Jahren) die Versicherungspflicht in Deutschland.

Der rechtliche Rahmen ist jedoch in einem solchen Fall unklar geregelt, weshalb es häufig zu erheblichen Schwierigkeiten beim Wechsel der Versicherung kommt. Eine sorgfältige und rechtzeitige Vorbereitung gewährleistet einen lückenlosen Schutz und geringen Aufwand (siehe auch: Auswandern nach Zypern – Krankenversicherung).

Bitte beachten Sie: Mit Ihrer Auswanderung entsteht i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht und ggf. eine Leistungsfreiheit des Versicherers. Es entfällt jedoch nicht automatisch Ihre Beitragspflicht. Das bedeutet, Sie können zur Beitragszahlung verpflichtet sein, ohne dafür Versicherungsschutz zu erhalten.

Zunächst ist entscheidend, ob Sie in Deutschland privat oder gesetzlich versichert sind. Auch kann es relevant sein, ob sie gesetzlich oder freiwillig krankenversichert sind. Was zu tun ist, wird im Folgenden für drei Hauptfälle erklärt. Im Einzelfall kann das erforderliche Procedere von dem hier Beschriebenen abweichen.

Gesetzliche Krankenversicherung, was muss ich bei meiner Auswanderung nach Zypern beachten?

Mit der Auswanderung entfällt für Sie die gesetzliche Versicherungspflicht in Deutschland. Dies führt allerdings nicht zwingend zum automatischen Erlöschen der GKV in Deutschland. Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, muss die Mitgliedschaft, und damit die Beitragspflicht, fristgemäß schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt i.d.R. 2 Monate zum Monatsende.

Ein Beispiel: Wenn Sie zum 01.04. Deutschland verlassen möchten, muss Ihre Kündigung i.d.R. spätestens am 31.01. der Krankenversicherung vorliegen. Bitte beachten Sie den Postweg und bestehen Sie auf eine Kündigungsbestätigung für Ihre Unterlagen.

In der Vergangenheit war es durchaus möglich, die Krankenversicherung bei einer Auswanderung auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden, dies wird inzwischen jedoch von den Versicherungen überwiegend verweigert.

Bei einer Auswanderung innerhalb der EU, z.B. nach Zypern, gibt es dazu durchaus Regeln auf europäischer Ebene – diese sind jedoch oft nicht bekannt oder eher unpräzise, so dass diese in der Praxis den Wechsel eher behindern als fördern. Durch fehlende Kenntnis bei den beteiligten Versicherungsträgern und Sachbearbeitern kommt es daher häufig zu langen Bearbeitungsfristen und erheblichen Problemen.

Eine rechtzeitige Kündigung schafft klare Verhältnisse und verhindert die doppelte Beitragszahlung in der Übergangszeit. Es sollte allerdings zwingend vermieden werden, eine Zeitdauer ohne gesetzliche Versicherung entstehen zu lassen, wenn auch auf Zypern die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch genommen werden soll.

Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung endet bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland der Versicherungsschutz zeitgleich mit der Beendigung der Beschäftigung. Hier ist zu beachten, dass das Ende der Beschäftigung und der Zeitpunkt der Auswanderung nicht immer nahtlos ineinander übergehen. Auch wenn nur ein oder zwei Tage zwischen Beendigung der Beschäftigung und dem Tag der Auswanderung liegen, muss für diese Zeit Versicherungsschutz gegeben sein. Ist dies nicht der Fall, kann dies zu unnötigen Beitragszahlungen führen oder den Übergang in die gesetzliche Versicherung auf Zypern verzögern oder gänzlich vereiteln.

Für einen unterbrechungsfreien Übergang in die gesetzliche Versicherung in Zypern ist der Nachweis der Vorversicherung (min. 3 Jahre) in Deutschland erforderlich.

Dieser Nachweis wird über das in Europa einheitliche Formular E104 erbracht. Dieses ist von der GKV in Deutschland und der Sozialversicherung in Zypern auszufüllen und auszutauschen. Erfahrungsgemäß kann dieser Prozess allerdings mehrere Monate dauern. Die rechtlich bestehende Möglichkeit der lückenlosen gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Praxis daher schwierig zu nutzen. Hinzu kommt, dass Sie in den meisten Fällen nicht zu den Nutznießern der gesetzlichen Krankenversicherung in Zypern zählen, wenn Sie in der Lage sind, dort eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Private Krankenversicherung, was muss ich bei meiner Auswanderung nach Zypern beachten?

Mit der Auswanderung entfällt für Sie die gesetzliche Versicherungspflicht in Deutschland. Sind Sie in Deutschland privat versichert, sollten Sie sich rechtzeitig über die für Ihren Vertrag geltende Kündigungsfrist und die Leistungspflicht des Versicherers, bei Aufgabe des Wohnsitzes, in Deutschland informieren.
In der Regel gilt für Sie die reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungs- oder Kalenderjahres (je nach Versicherungsvertrag). Auch sollten Sie klären, in wie weit Ihre private Krankenversicherung im Rahmen Ihres Vertrages, bei Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland, in der neuen Heimat in Anspruch genommen werden kann.

Eine sofortige Inanspruchnahme der gesetzlichen Versicherung in Zypern ist selten gegeben, selbst wenn Sie direkt in die Sozialversicherung einzahlen und auch sonst alle Kriterien für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Versicherung erfüllen.
Leistungen übernimmt die gesetzliche Versicherung in Zypern i.d.R. erst nach 3 Jahren Beitragszahlung.

Sie sollten daher in jedem Fall eine private Krankenversicherung abschließen, die Sie sowohl auf Zypern, als auch in Ihrem Heimatland absichert.

Zur Auswahl stehen zahlreiche Versicherungsgesellschaften, da es hier weniger Vorgaben an den Leistungsumfang und die Organisation der Versicherung gibt. Sie können also auf den internationalen Versicherungsmarkt zurückgreifen. Dabei sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass der internationale Versicherungsmarkt nicht einheitlich reguliert ist und damit eine sehr sorgfältige Prüfung der Angebote erforderlich ist.

Gerne stellen wir den Kontakt zu einem spezialisierten Versicherungsmakler her, der Sie umfassend beraten kann.

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